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   ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2023 - 14 BV 1059/22   

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https://dejure.org/2023,36784
ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2023 - 14 BV 1059/22 (https://dejure.org/2023,36784)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.03.2023 - 14 BV 1059/22 (https://dejure.org/2023,36784)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. März 2023 - 14 BV 1059/22 (https://dejure.org/2023,36784)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

    Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2023 - 14 BV 1059/22
    Diese seien gemäß § 177 Abs. 2 SGB IX wahlberechtigt gewesen, weil sie "Beschäftigte" i.S.d. § 177 Abs. 2 SGB IX seien; dies ergebe sich vor allem auch aus der Entscheidung des BAG vom 27.06.2001 (AZ: 7 ABR 50/99).

    Damit sind auch die Rehabilitanden wahlberechtigt i.S.d. § 177 Abs. 2 SGB IX (vgl. zur Wahlberechtigung nur BAG vom 27.06.2001 - 7 ABR 50/99, NZA 2002, 50 (damals zu § 24 Abs. 2 SchwbG).

    Nichts Anderes folgt im Übrigen aus der Entscheidung des BAG vom 27.06.2001 (7 ABR 50/99, NZA 2002, 50).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2023 - 14 BV 1059/22
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (zu § 19 BetrVG: BAG vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, AP WahlO BetrVG 1972 § 2 Nr. 1).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2023 - 14 BV 1059/22
    Insbesondere führte das Ausscheiden der Beteiligten zu 3 aus dem Betrieb des Beteiligten zu 6 nicht zur Unzulässigkeit des Antrags, weil die Beteiligte zu 3 weiterhin das Beschlussverfahren "mitbetreibt" und insofern die vom BAG in seiner Entscheidung vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 (NZA 1987, 166) aufgestellten Anforderungen an die Zulässigkeit vorliegen.
  • LAG Hessen, 13.11.2023 - 16 TaBV 72/23

    Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung; Arbeitnehmerähnliche

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 6 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 2023 - 14 BV 1059/22 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 2023 -14 BV 1059/22- abzuändern und.

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